1. Schaffung einer Datenschutzrichtlinie oder eines Datenschutzhandbuches
Mit der EU Datenschutz Grundverordnung sind Unternehmen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht nur punktuell sondern auch strukturell umzusetzen. Das bedeutet konkret: eine Firma muss im Falle einer Überprüfung nicht nur nachweisen können, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt datenschutzkonform gearbeitet hat, vielmehr auch der Nachweis erbracht werden, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen in der laufenden Unternehmenspraxis erfüllt werden.
Daher lautet die einheitliche Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, dass Unternehmen (je nach Größe) eine Datenschutzrichtlinie oder ein Datenschutzhandbuch erstellen sollten, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu dokumentieren und deren Umsetzung nachweisen zu können.
Damit wir unseren Kunden eine rechtssichere und ständig aktuelle Lösung anbieten können, nutzen wir für unser Datenschutzkonzept das Datenschutz-KIT der IITR Datenschutz GmbH aus München. Mit Hilfe des Datenschutz-KIT überprüfen wir die Ist-Situation in Ihrem Unternehmen, entwickeln das Datenschutzkonzept und erstellen alle geforderten Dokumente. Diese stehen Ihnen dann im Audit-Fall online zur Verfügung.